Zur Vereinsatzung der Sportvereinigung 1879 e.V. Hainstadt am Main geht es über den Link - im Wappen - zum Hauptverein.
Jedes Abteilungsmitglied erkennt die Bestimmungen dieser Satzung als für sich verbindlich an, zudem haben wir uns auf grundsätzliche Regeln geeinigt:
- Wir sind eine Fußballabteilung der Spvgg 1879 e.V. Hainstadt am Main.
- Unsere Mittel werden ausschließlich im Interesse der Abteilung verwendet.
- Jeder der im aktiven Spielbetrieb teilnehmen will, muss Mitglied im Hauptverein sein.
- Jeder ist Mitglied der Sportvereinigung 1879 e.V. Hainstadt am Main und hat die Pflicht, den jeweils geltenden Mitgliedsbeitrag pünktlich an den Hauptverein zu begleichen.
- Alle in der Abteilung tragen zur Deckung der Unkosten der Abteilung bei.
- Jeder in der Abteilung hat Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen wie z.B. Wahlen.
- Spenden werden gerne angenommen und im Sinne der Abteilung verwendet.
- Jeder in der Abteilung muss die ihm zugewiesene Dienste ausführen.
- Die Abteilung besteht aus einem Leitungsgremium, dem Abteilungsvorsitzenden, dem Kassenwart, dem Vergnügungsausschuss, der Mitgliederverwaltung, dem Spielausschuss und den normalen Mitgliedern und wird durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten.
- Das Leitungsgremium wird durch Mehrheitsentscheid jährlich gewählt. Die Wahl muss vom Leitungsgremium angenommen werden.
- Sitzungen des Leitungsgremiums finden regelmäßig statt.
- Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Jahr am Jahresende statt.
- In der Abteilungsversammlung werden alle Aktivitäten, Höhepunkte und erreichte sportliche Ziele des vergangenen Jahres besprochen, die Kasse geprüft und der Vorstand entlastet, das neue Leitungsgremium gewählt und Ziele für das kommende Jahr festgelegt.
- Die Protokollierung wird von einem Mitglied übernommen.
- Der Kassenwart legt jederzeit Bericht ab.